SATZUNG (Auszug)
§ 1
Die Wirtschaftspolitische Gesellschaft von 1947 e.V. mit Sitz in Frankfurt/M. verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Gemeinnützige Zwecke“ der Abgabenordnung.
§ 2
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung wissenschaftlicher Forschung und der Volksbildung in wirtschaftspolitischer und gesellschaftspolitischer Hinsicht.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
§ 3
Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke der Gesellschaft verwendet
werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4
Mitglieder der Gesellschaft können natürliche und juristische Personen werden. Über die Aufnahme
entscheidet der Vorstand. Mehr
Auf Wunsch kann die komplette Satzung bei der Geschäftsstelle angefordert werden.
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